Ab wann gilt meine Tätigkeit als Fahrer:in als gewerblich?

Erstellt von Team Mail, Geändert am Mi, 18 Feb um 9:14 NACHMITTAGS von Team Mail

Die Abgrenzung zwischen privater Gelegenheitsfahrt und gewerblicher Tätigkeit richtet sich nach deutschem Recht und ist im Einzelfall zu prüfen. MUVN kann keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung erteilen.


Allgemeine Orientierung (ohne Gewähr):


Private Gelegenheitsfahrt:

  • Du fährst ohnehin eine bestimmte Strecke z. B. regelmäßiger Arbeitsweg, Heimfahrt am Wochenende

  • Der Transport ist gelegentlich und dient der Kostenteilung (Benzin, Abnutzung)

  • Du verfolgst keine Gewinnerzielungsabsicht



Gewerbliche Tätigkeit:

  • Du fährst gezielt und regelmäßig Transporte, um Gewinn zu erzielen

  • Du bietest systematisch Transportdienstleistungen an

  • Die Fahrten erfolgen nicht ohnehin, sondern werden nur wegen des Transports durchgeführt


Hinweis gemäß § 1 HGB: 

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn sie planmäßig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Die Grenze ist fließend und hängt von den konkreten Umständen ab.



Unser Rat: 


Wenn du unsicher bist, ob deine Tätigkeit gewerblich ist, konsultiere bitte eine:n Steuerberater:in oder die zuständige IHK. MUVN übernimmt keine Haftung für steuerliche oder gewerberechtliche Einordnungen.

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